Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde.
Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Ange legenheiten der Kirchengemeinde. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher. Zum Beispiel kümmert sich der Kirchenvorstand um finanzielle Ausgaben, Einstellung von Mitarbeitenden, Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien, Betrieb von Kinder tagesstätten und andere Rechtsgeschäfte.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Verwaltungsorgan unserer Pfarrgemeinde. Alle kirchlichen Einrichtungen und Institutionen, aber auch das Kirchenvermögen unterliegen seiner Aufsicht und Verwaltungskompetenz. Dazu gehören z. B. bei uns die Kindergärten und das Martinusheim, die öffentliche Hauptbücherei und die ehemalige Kirche, das St. Anna-Stift und die Sozialstation; ferner Baumaßnahmen und Immobilien - und nicht zuletzt die Finanzverwaltung. Für alle diese Bereiche gibt es besondere Fachausschüsse.
Zum Kirchenvorstand gehören der Pfarrer unserer Gemeinde als Vorsitzender, der Kaplan, 14 gewählte ehrenamtliche Mitglieder und ein Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat. Außerdem können fachlich kompetente Damen und Herren berufen werden, allerdings ohne Stimmrecht. Der Kirchenvorstand wählt den Rendanten und einen Schriftführer. Die Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen 5-6 mal jährlich statt, bei Bedarf auch öfter. Sie sind öffentlich. Getagt wird im Pfarrheim.
Alle Hinweise zur Gremienwahl am 5./6.9.2022 in unserer Pfarreiengemeinschaft